Wir sind zertifiziert, die Rechnungen unserer Kunden aus ihrem Inet Archiv zu signieren. Mit der digitalen Signatur wird gewährleistet, dass die Rechnungen vom Absender stammen und nicht nachträglich verändert wurden. Damit entsprechen sie den Anforderungen des § 14 Nr. 3 Ziff. 1 UStG und berechtigen zum Vorsteuerabzug.
Digital signierte Rechungen sind urkundliche Dokumente, die zur Vorlage beim Finanzamt archiviert werden müssen. Unseren Kunden stehen sie entweder in ihrem Inet Archiv oder auch als Jahresarchiv auf CD oder DVD zur Verfügung.